Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)    Der Beschluss Nr. 1477/21vom 13.09.2021 wird hinsichtlich der Verwendung der Mittel abgeändert.

2.)    Die dadurch frei werdenden Mittel in Höhe von 600,00 Euro werden entsprechend § 16 i.V.m. § 17 (2) a) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Förderverein "Möbisburger Kinderland" e. V. für die Anschaffung von Spielteppichen und Knete zur Verfügung gestellt.

3.)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.