Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.       Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung  der  Repräsentationsaufgaben zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von 186,15 EUR zur Verfügung gestellt.

2.       Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

3.       Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben vor der Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.