Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die Bepflanzung von Blumenkübeln in der Ortslage, finanzielle Mittel i.H.v. 180,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.