Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 (1) b) und § 12 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanziellen Mittel in Höhe von 5.994,20 EUR dem Fachamt, für Unterhaltungsmaßnahmen für den Bürgerpark neben dem Bürgerhaus (u.a. Erwerb von beweglichem Anlagevermögen und Kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Überdachung) zur Verfügung gestellt.