Sitzung: 08.11.2021 OR/MOL/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1807/21
Beschluss
Zusätzlich zum
Beschluss 1522/21 vom 06.09.2021, werden entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Molsdorfer SV 1957
e.V., weitere finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Vorbereitung und
Durchführung von Seniorennachmittagen und derÂ
Seniorenweihnachtsfeier zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
finanziellen Mittel können u.a. für Preise, Präsente, Kaffee, Kuchen, Bastel-
und Dekorationsmaterial sowie die Kosten einer Eröffnungsveranstaltung
eingesetzt werden.
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Die Ãœberreichung von
Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten und Weihnachtsgebäck an Kinder und Senioren
ist möglich.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.