Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 1522/21 vom 06.09.2021, werden entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Molsdorfer SV 1957 e.V., weitere finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung von Seniorennachmittagen und der  Seniorenweihnachtsfeier zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. für Preise, Präsente, Kaffee, Kuchen, Bastel- und Dekorationsmaterial sowie die Kosten einer Eröffnungsveranstaltung eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Die Überreichung von Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten und Weihnachtsgebäck an Kinder und Senioren ist möglich.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.