Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 im Bereich Schmira, Teilbereiche 1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße; 2 Südlich im Brühl; 3 Südlich Kornweg; 4 Südlich Seestraße (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) in seiner Fassung vom 27.08.2021 werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung und deren Begründung  werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5d beigefügt.)