Sitzung: 10.11.2021 StR/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 0668/21
Beschluss
01
Der Stadtrat
beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden
eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)
ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 im Bereich Schmira, Teilbereiche 1
Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße; 2 Südlich im Brühl; 3
Südlich Kornweg; 4 Südlich Seestraße (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3)
in seiner Fassung vom 27.08.2021 werden
gebilligt.
03
Der Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung
und deren BegründungÂ
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5d beigefügt.)