Sitzung: 18.11.2021 OR WAL/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/21
Beschluss:
Entsprechend § 4(3) i.V.m. §
8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen (u.a. Farbdrucker und Kaffevollautomat), finanzielle
Mittel i.H.v. 647,59 EUR, zur Verfügung
gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.