Sitzung: 18.11.2021 OR WAL/008/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2002/21
Beschluss:
Entsprechend § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter für die Durchführung einer Halloween-Veranstaltung (z. B. Deko, Speisen, Getränke und Preise für die besten Kostümierungen) finanzielle Mittel in Höhe von 537,03 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung hat durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV zu erfolgen.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.