Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter für die Durchführung einer Halloween-Veranstaltung (z. B. Deko, Speisen, Getränke und Preise für die besten Kostümierungen) finanzielle Mittel in Höhe von 537,03 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Abrechnung hat durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV zu erfolgen.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.