Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 1949,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Unterhaltungsprogramm, Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, und Kaffee  eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.