Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 17, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob bei künftigen öffentlichen Vergaben von Bauverträgen mit dem jeweiligen Auftragnehmer zusätzlich eine sog. Stoffpreisgleitklausel vereinbart wird.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 einen Entwurf bzw. ein Konzept für die Einarbeitung einer sog. Stoffpreisgleitklausel für öffentlich zu vergebende Verträge vorzulegen.