Sitzung: 10.11.2021 StR/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 17, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1617/21
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob bei künftigen öffentlichen Vergaben von Bauverträgen mit dem
jeweiligen Auftragnehmer zusätzlich eine sog. Stoffpreisgleitklausel vereinbart
wird.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem
Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 einen Entwurf bzw. ein
Konzept für die Einarbeitung einer sog. Stoffpreisgleitklausel für öffentlich
zu vergebende Verträge vorzulegen.