Beschluss:
Die Ortsteilbürgermeisterin stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der Mittel innerhalb des Deckungsrings
3.2. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Straßenbeleuchtung
3.3. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung - Zaun Bürgerhaus
3.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Ortsteilbürgermeisterin Repräsentation
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1 – 3.4. Verwendung der Mittel nach § 4 und § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert