Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit, finanzielle Mittel in Höhe von 2035,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel können verwendet werden für

  1. Anschaffung eines 5 m x 10 m Zeltes für Veranstaltungen u. Zusammenkünfte innerhalb der Dorfgemeinschaft
  2. Anschaffung von Festzeltgarnituren mit Lehne
  3. Anschaffung einer mobilen Beschallungsanlage mit zwei Boxen und Mischpult für die musikalische Untermalung kleinerer Veranstaltungen innerhalb der Dorfgemeinschaft.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.