Sitzung: 06.10.2021 OR BUE/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1968/21
Beschluss
Entsprechend
§ 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein
1890 e.V. Büßleben zur Vorbereitung und Durchführung eines Sommerfestes mit
Spielangebot für Kinder finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur musikalischen
Umrahmung der Veranstaltung sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang
entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.