Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben zur Vorbereitung und Durchführung eines Sommerfestes mit Spielangebot für Kinder finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.