Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. zur Anschaffung von u. a. Vereinskleidung und Kostümen  finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.