Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person zur Anschaffung von Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus (u.a. Aktenvernichter; für den Außenbereich Pavillon, Stehtische, Bierzeltgarnituren mit Auflagen) finanzielle Mittel i.H.v. 1.900,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.