Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person zum Kauf von Pflanzen und Dekoration zur winterlichen Gestaltung der Blumenkübel finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.