Sitzung: 13.10.2021 OR MAR/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1933/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Erfurt – werden dem Marbacher Karneval Club e.V. zur Durchführung des
Vereinsfestes finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel können u. a. für die Hallenmiete, sowie für die musikalische
Umrahmung verwendet werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.