Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Marbacher Karneval Club e.V. zur Durchführung des Vereinsfestes finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können u. a. für die Hallenmiete, sowie für die musikalische Umrahmung verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.