Sitzung: 13.10.2021 OR MAR/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1931/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Erfurter
Naturschutzverein e.V. OG Marbach finanzielle Mittel i.H.v. 1000,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw.
der schon getätigten Ausgaben (u.a. zur Ersatzpflanzung von Bäumen auf der
Streuobstwiese / Ausgleichsfläche) eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.