Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 59,34 EUR zur Übernahme der Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung des Bürgerhauses Töttelstädt, zur Verfügung gestellt.