Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 00, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben 84,95 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können für den Kauf einer Dartscheibe, die dem Jugendklub zum Jubiläum übergeben wird, verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.