Sitzung: 12.10.2021 OR GOT/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 00, Befangen: 0
Vorlage: 1909/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 (d) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin
oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der
Repräsentationsaufgaben 84,95 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können
für den Kauf einer Dartscheibe, die dem Jugendklub zum Jubiläum übergeben wird,
verwendet werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.