Sitzung: 04.10.2021 OR HOH/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1853/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens
Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit, finanzielle Mittel in Höhe von 1163,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Diese
Mittel können verwendet werden für u a. den Kauf eines Rasenmähers, ein
Rasentrimmer und einen Hochdruckreiniger zur Pflege der Grünflächen und der
Fahrzeughalle.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.