Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit, finanzielle Mittel in Höhe von 1163,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel können verwendet werden für u a. den Kauf eines Rasenmähers, ein Rasentrimmer und einen Hochdruckreiniger zur Pflege der Grünflächen und der Fahrzeughalle.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.