Sitzung: 04.10.2021 OR HOH/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1849/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Erfurt – werden dem SV Empor Erfurt e.V., zur Unterstützung der
Vereinstätigkeit, finanzielle Mittel i.H.v. 450,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel können u. a. für den Erwerb von Trainingsutensilien,
Vereinskleidung und zur Ausstattung der Weihnachtsfeier verwendet werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.