Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Empor Erfurt e.V., zur Unterstützung der Vereinstätigkeit, finanzielle Mittel i.H.v. 450,00 EUR zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können u. a. für den Erwerb von Trainingsutensilien, Vereinskleidung und zur Ausstattung der Weihnachtsfeier verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.