Sitzung: 11.10.2021 OR EGS/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1847/21
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Büromöbel), dem Fachamt, finanzielle Mittel i.H.v. 999,10 EUR, zur Verfügung gestellt.