Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Marbacher Burschenverein "Einigkeit" 1894 e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmesveranstaltung finanzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können u.a. für die Würdigung von Jubilaren, Reinigung der Zapftechnik, sowie für Werbemaßnahmen verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.