Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Stotternheim 2002 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung einer Kirmes und zur Beschaffung bzw. Anmietung u.a. des Festzeltes, der Toilettenanlage, von Künstlern und Absperrzäunen finanzielle Mittel – vorbehaltlich des bestätigten Haushaltes -  in Höhe von 2000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.