Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Feuerwehrverein Ermstedt e.V., für die Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Kirmes, finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die kulturelle Umrahmung der Veranstaltung, Werbungskosten, für Strom- und Wasserkosten, für die Gebühren der GEMA, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.