Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. mobile Be- und Entlüftungsgeräte für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 2.000,00 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.