Sitzung: 27.09.2021 OR SCH/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1724/21
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. mobile Be- und Entlüftungsgeräte für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 2.000,00 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.