Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Feuerwehrförderverein Schmira e.V., für die malermäßige Instandhaltung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses, 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zum Kauf von Farbe, Pinseln und Zubehör eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.