Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend §17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Schmiraer-Carnevals-Verein e.V. 1500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. für die Ausstattung der Tanzgarden, Erneuerung der Technik, zur Durchführung eines Vereinsfestes und den Kauf von Preisen und Geschenken eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.