Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend §17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Oktoberfestes, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung, Werbungskosten und mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.