Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von ihr beauftragten Person, zur Anschaffung von Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus (u.a. Besen, Gießkannen, Weihnachtsdekoration) finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.