Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (b) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin, oder einem von ihr Beauftragten, für die Ausstattung und Gestaltung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier mit Weihnachtsbaumsetzung finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 Euro zur Verfügung gestellt Diese Mittel können u. a. für den Kauf von Deko, Präsenten, organisatorische Maßnahmen, Speisen, Getränke und Weihnachtsbaum mit Beleuchtung verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.