Sitzung: 14.09.2021 OR GOT/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1613/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 (b) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der Ortsteilbürgermeisterin, oder einem von ihr Beauftragten, für die
Ausstattung und Gestaltung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier mit
Weihnachtsbaumsetzung finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 Euro zur Verfügung
gestellt Diese Mittel können u. a. für den Kauf von Deko, Präsenten,
organisatorische Maßnahmen, Speisen, Getränke und Weihnachtsbaum mit
Beleuchtung verwendet werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.