Sitzung: 09.09.2021 OR VIE/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1603/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Heimatverein
Vieselbach-Wallichen e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes,
finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung des Straßenfestes zur
Eröffnung der Erfurter Allee, für Speisen und Getränke) bzw. der schon
getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.