Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Heimatverein Vieselbach-Wallichen e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Übernahme der Mietkosten für das Schuleinführungsfest und die Kirmes 2021 an den Brauereiteichen, zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.