Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV 1899 Vieselbach e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung des Herbst- und Kinderfestes, für Speisen und Getränke, Honorar und Hüpfburg) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.