Sitzung: 06.10.2021 StR/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 0883/21
Beschluss
01
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 9) ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOV734 "Altonaer
Höfe" in seiner Fassung vomÂ
18.08.2021 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und
Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß
§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4e beigefügt.)