Sitzung: 06.10.2021 StR/006/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0671/21
Beschluss
01
Die
Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Der 2. Entwurf des
Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" in seiner Fassung vom 12.08.2021
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der 2. Entwurf des
Bebauungsplanes und dessen Begründung
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Die Planungsziele werden gegenüber der
Änderung des Aufstellungsbeschlusses (DS 1306/17 vom 16.11.2017) geändert. Mit
dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Festsetzung
eines Sondergebietes Einzelhandel für einen Bau- und Gartenmarkt mit einer
Gesamtverkaufsfläche von maximal 17.500 m² und einem Anteil von
zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 680 m² Verkaufsfläche
·
Ausschluss
von zentrenrelvantem Einzelhandel,
Vergnügungsstätten, Schank- und Speise-wirtschaften, Beherbergungsstätten in
den Gewerbegebieten
·
Bewältigung
der Konflikte mit der benachbarten Wohnbebauung Am Tonberg
·
Schaffung
von Grünzäsuren zur visuellen Abschirmung nach Norden, zur Wohnbebauung Am
Tonberg und in Richtung Osten zur Ostumfahrung Konrad-Adenauer-Straße
·
Anbindung
an das Haupterschließungsnetz vom Knotenpunkt Weimarische Straße über einen
Anschluss an die Straße "An der Henne"
05
Eine Zulässigkeit von Vorhaben während der
Planaufstellung nach § 33 Abs. 1 BauGB, istÂ
erst nach Wirksamkeit des
Städtebaulichen Vertrages mit dem Erschließungsträger nach § 11 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 BauGB über die Herstellung der
Erschließung und die Herstellung des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und
Landschaft anzunehmen.
06
Die Stadtverwaltung prüft im weiteren Planungsprozess die Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit einer Absenkung der gesamten Flächen M1 und M2, welche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen sind, um einen zusätzlichen natürlichen Überlauf zu schaffen. Bei Vorliegen eines positiven Prüfergebnisses wird diese Festlegung im Städtebaulichen Vertrag gesichert.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a bis 3d beigefügt.)