Sitzung: 06.10.2021 StR/006/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 14, Befangen: 1
Vorlage: 0477/21
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.03.2021 für das Vorhaben
Naturschutzzentrum auf der ega wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für einen Teilbereich des ega-Parks
südöstlich der Gothaer Straße im Bereich der ehemaligen Terrassengärten
(Flurstück 63/6, Flur 7 Gemarkung Erfurt Süd) soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV750 aufgestellt werden. Der Bereich
wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im
Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan wird folgendes
Planungsziel angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen
Grundlage zur Nutzungsänderung des neu entstandenen Gebäudes auf der ega für die neue
Geschäftsstelle der Stiftung Naturschutz.
03
Der Vorhaben- und Erschließungsplan
"Stiftung Naturschutz" in seiner Fassung vom 12.03.2021 (Anlage 2)
und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV750 "Stiftung Naturschutz" und
dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV750 "Stiftung
Naturschutz" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
05
Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan werden
folgende Planungsziele angestrebt. Die Stellplätze für PKW werden auf die 8
überdachten, baurechtlich notwendigen, Stellplätze festgesetzt. Weiterhin
werden die außerhalb des Gebäudes liegenden PKW-Stellplätze zurückgebaut und
als Stellplätze für 10 Fahrräder und 2 Lastenräder genutzt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2c beigefügt.)