Sitzung: 06.10.2021 StR/006/2021
Beschluss: beschlossen - beanstandet
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 10, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1214/21
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert,
unverzüglich und mit Nachdruck auf die Eigentümerin des Bahnhallenquartiers
einzuwirken, dass dort nicht nur die Verkehrssicherungspflicht, sondern auch
nach § 7 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes die Verpflichtung zum Erhalt
dieses Denkmals besteht.