Beschluss: beschlossen - beanstandet

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 10, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, unverzüglich und mit Nachdruck auf die Eigentümerin des Bahnhallenquartiers einzuwirken, dass dort nicht nur die Verkehrssicherungspflicht, sondern auch nach § 7 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes die Verpflichtung zum Erhalt dieses Denkmals besteht.