Sitzung: 06.10.2021 StR/006/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10, Enthaltungen: 17, Befangen: 0
Vorlage: 0804/21
Beschluss
01
Die Stadtverwaltung hat die Ziele der
EU-Richtlinie 2019/1161 zur Beschaffung von Elektromobilität zu
berücksichtigen.
02
Die finanziellen Voraussetzungen für den
Ausbau der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur und die Erreichung der Quote
bis 31.12.2025 sind im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten zu schaffen.
Die bestehenden Förderprogramme sind dabei zu nutzen.
03
Die Stadtverwaltung prüft die Schaffung von
Anreizen für Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Nutzung Jobticket und
Fahrrad (Jobrad), um ÖPNV und Zweiradmobilität stärker zu implementieren.
04
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind bei
künftigen Beschaffungen auf alternative Antriebe (Elektro, Hybrid, Wasserstoff,
etc.) umzustellen. Ausnahmen sind nur in sachlich begründeten Fällen zulässig
05
Die Stadtverwaltung legt mit der
Haushaltsplanung 2022 und Finanzplanung 2022ff.Â
Umstellungsvorschläge bezogen auf die Fahrzeuge des Fuhrparkes vor.
Dabei ist das bisherige Fahrzeug mit Antrieb dem zukünftigen Fahrzeug gegenüber
zu stellen. Hinderungsgründe bei der Umstellung sind zu begründen.