Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10, Enthaltungen: 17, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Stadtverwaltung hat die Ziele der EU-Richtlinie 2019/1161 zur Beschaffung von Elektromobilität zu berücksichtigen.

 

02

Die finanziellen Voraussetzungen für den Ausbau der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur und die Erreichung der Quote bis 31.12.2025 sind im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten zu schaffen. Die bestehenden Förderprogramme sind dabei zu nutzen.

 

03

Die Stadtverwaltung prüft die Schaffung von Anreizen für Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Nutzung Jobticket und Fahrrad (Jobrad), um ÖPNV und Zweiradmobilität stärker zu implementieren.

 

04

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind bei künftigen Beschaffungen auf alternative Antriebe (Elektro, Hybrid, Wasserstoff, etc.) umzustellen. Ausnahmen sind nur in sachlich begründeten Fällen zulässig

 

05

Die Stadtverwaltung legt mit der Haushaltsplanung 2022 und Finanzplanung 2022ff.  Umstellungsvorschläge bezogen auf die Fahrzeuge des Fuhrparkes vor. Dabei ist das bisherige Fahrzeug mit Antrieb dem zukünftigen Fahrzeug gegenüber zu stellen. Hinderungsgründe bei der Umstellung sind zu begründen.