Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV 1899 Vieselbach e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, u. a. zur Anschaffung von drei Bänken im Gelände des Sportzentrums, zur Schaffung einer Begegnungsstätte, finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.