Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Für die Herausgabe des Ortsblattes für Vieselbach, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von Ihm beauftragten, gem. § 17 Abs. 2 a) der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.