Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

1. Der Förderverein Tiefthal e.V. erhält gem. §18b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Erfurt 500,00 EUR zur Ausrichtung des 19. Tiefthaler Kunstfestes.

2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.