Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Unterstützung der Vereinstätigkeit, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zum Anschaffung eines Beamers und einer Leinwand eingesetzt werden.