Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 (1) b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 101,14 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden für den Erwerb einer Duo – Thermo-Kaffeemaschine für das Bürgerhaus eingesetzt. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.