Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV 1957 e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung von Seniorennachmittagen und der  Seniorenweihnachtsfeier zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. für Preise, Präsente und Kosten für eine Eröffnungsveranstaltung eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Die Überreichung von Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten und Weihnachtsgebäck an die Senioren ist möglich.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.