Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

1. Für notwendige Fußwegesanierungen werden dem Tiefbau- und Verkehrsamt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, 6.200,00 EUR aus Mitteln gem. § 4 i.V.m. § 13 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) zur Verfügung gestellt.

2. Der Abschluss der in den letzten Jahren begonnenen Fußwegsanierung in der Friedrich- Neumeyer- Straße hat dabei oberste Priorität.