Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17(2a) i.V.m. §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein zur Rettung der Schlosskirche St. Trinitatis zu Molsdorf e.V., zur Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung zur Einweihung der Orgel, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler und Druckkosten für Plakate verwendet werden.