Sitzung: 06.09.2021 OR MOL/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1482/21
Beschluss
Entsprechend § 17(2a) i.V.m.
§18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein zur
Rettung der Schlosskirche St. Trinitatis zu Molsdorf e.V., zur Vorbereitung und
Durchführung einer Veranstaltung zur Einweihung der Orgel, vorbehaltlich
der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler und Druckkosten für Plakate verwendet werden.