Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. werden entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Anschaffung von Bannern "Schule hat begonnen" und zur Ausgestaltung der Schuleinführung, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.