Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. werden entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Durchführung des Herbstlaufens Grundschule und des Kindergartens, für den Kauf von u. a. Speisen, Getränke und kleine Präsente, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.